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Fatale Kombinationswirkungen erfordern zusätzliche Untersuchungsverfahren
Umweltgifte können in Kombination größere toxische Wirkungen entfalten
Harmlose Konzentrationen von Umweltgiften können in der Kombination mit anderen Stoffen giftig wirken. Das hat die Arbeitsgruppe der Biochemikerin Dr. Irene Witte am Fachbereich Biologie der Universität Oldenburg nachgewiesen. Aufgrund der neuen Erkenntnisse fordert Witte die grundlegende Einbeziehung von Kombinationswirkungen in die toxikologische Bewertung von Schadstoffen.
Wittes Arbeitsgruppe fand erstmals quantitativ heraus, in welchem Ausmaß sich verschiedene Schadstoffe - abhängig von ihrer Konzentration - in ihrer toxischen Wirkung im menschlichen Körper verstärken können. Sie zeigte, daß ungiftige Konzentrationen von Einzelstoffen im Gemisch giftig wirken und zwar um so giftiger, je mehr (ungiftige) Einzelstoffe das Gemisch enthält. Dies gilt für alle Chemikalien.
Witte erklärte in diesem Zusammenhang, angesichts der derzeitigen Risikoeinschätzung, bei der Kombinationswirkungen keine Rolle spielten, könnten viele von Umweltgiften verursachte Krankheiten nicht erklärt werden. Viele Erkrankte würden von ihren Ärzten und der Gesellschaft nicht ernst genommen, weil behauptet werde, daß die Belastung durch Umweltgifte zu gering sei, um krankmachende Wirkungen auszuüben. "Alle Grenzwerte sind nur auf der Grundlage einer toxikologischen Einzelstoffbeurteilung festgesetzt worden. Nicht berücksichtigt wurden die unendliche Vielfalt möglicher Wechselwirkungen der verschiedenen Schadstoffe und ihrer Abbauprodukte im menschlichen Körper", erklärte dazu die Oldenburger Biochemikerin.
Die neuen Untersuchungsergebnisse könnten folgenschwere Konsequenzen
haben. Es gäbe schon heute Hinweise, daß eine bestimmte Form der frühkindlichen
Leberzirrhose, die in Deutschland bereits 13 Todesopfer gefordert habe, nicht
auf die Schadwirkungen eines einzelnen Stoffes zurückzuführen sei, sondern
auf synergistische Kombinationswirkungen zwischen Kupfer- und bestimmten Umweltchemikalien,
betonte Witte. Für künftige Untersuchungsverfahren fordert sie konkret:
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Neue Kombinationspräparate (z. B. von Pestiziden) müssen umfangreicher getestet werden. Die Zulassung von Pestizidmischpräparaten darf nicht mehr nur auf Grund der Einzelwirkungen der enthaltenen Stoffe erfolgen. Es müssen neben der akuten Giftwirkung auch mutagene und krebserzeugende Wirkungen des Gemischs untersucht werden.
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Kombinationswirkungen müssen bei der Ermittlung von Schadstoffgrenzwerten in Zukunft eine Rolle spielen, da alle bisher üblichen Verfahren den realen Bedingungen nicht gerecht werden, so daß es zwangsläufig zu Unterschätzungen von Zusammenhängen zwischen Umweltgiften und Erkrankungen kommt.
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Der EG-Grenzwert für die Summe der enthaltenen Pestizide im Trinkwasser von 0,5 µg/l darf nicht - wie geplant - aufgehoben werden.
Kontakt: Dr. Irene Witte, Tel.: 0441 / 798-3785
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