Presse & Kommunikation

EINBLICKE NR.27 APRIL 1998
FORSCHUNGSMAGAZIN DER CARL VON OSSIETZKY UNIVERSITÄT OLDENBURG

 

Die Polizey und die Mütter

von Sabine Toppe

In der Spätaufklärung setzten sich Staat und Polizey die Aufgabe, bürgerliche Frauen zur Mütterlichkeit zu erziehen. Mit ihrer Definition der Staatsbürgerin als "gute Mutter" trugen sie wesentlich dazu bei, die moderne Mutterrolle und heute noch aktuelle Vorstellungen von Weiblichkeit festzuschreiben und zu verbreiten und damit die hierarchische Ordnung der Geschlechterverhältnisse zu erhalten.

Im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts formulierte der Philosophie-Professor und Polizey-Theoretiker Carl Gottlob Rößig als Aufgabe der Obrigkeit: "Ein wichtiger Gegenstand ist die Erziehung des weiblichen Geschlechts. Auch sie müssen ihrer Bestimmung gemäß und zu vernünftigen und häuslichen Gattinnen, zu klugen und weisen Müttern, erzogen werden."

 Was Rößig und seine Polizey-Kollegen in einer wahren Flut von Literatur über eine dem "Endzweck des Staates", den "bürgerlichen gesellschaftlichen Pflichten" und der "Bestimmung der Geschlechter" gemäße Erziehung schrieben, stellt ein bisher weitgehend unbekanntes Gebiet in der Pädagogik und in den Geschlechterdiskursen der deutschen Aufklärung dar. Die Polizey der Aufklärung trat als Erzieherin des weiblichen Geschlechts auf und nahm regen Anteil an der ab der Mitte des 18. Jahrhunderts in den deutschen Staaten einsetzenden umfangreichen Kampagne zur Erziehung der "Mütter der gesitteten und gebildeten Stände". Pädagogen, Mediziner, Philosophen, Theologen, Literaten und Staatswissenschaftler kritisierten die Pflege und Erziehung bürgerlicher Kinder und machten es sich zur Aufgabe, Mütterlichkeit als neue Norm festzuschreiben und zu verbreiten. Hier wurde Mutterschaft, wie sie auch heute noch definiert wird, als soziales Muster und kulturelle Norm historisch geprägt und spezifisch modern.

 Die Polizey des 18. und frühen 19. Jahrhunderts unterscheidet sich nicht nur in ihrer Schreibweise von der heutigen Polizei. Die Polizey war nicht allein für Überwachung und Bestrafung, sondern auch für Gesetzgebung und die private wie allgemeine "Glückseligkeit" zuständig. Sie leitete sich vom griechischen "politeia" – Staat, Verfassung – ab und erhob die öffentliche Sorge für die "Wohlfahrt" der Einzelnen wie des ganzen Gemeinwesens zu ihrem Anliegen. Die Polizey verkörperte damit die gesamte innere Staatsverwaltung, und ihr Gegenstandsbereich wurde nahezu grenzenlos. So gab es eine "Moralpolizey" neben der "Kultur- oder Bildungs-Polizey", es existierte die "medizinische Polizey" ebenso wie die "Armenpolizey" oder die "Bevölkerungspolizey", die "Polizey der Sittlichkeit", die "Polizey der Erziehung" und viele mehr. Der ganze Komplex der Erziehung und Bildung, der Religion und des sittlichen Verhaltens war in den Bereich der Polizey mit einbezogen.
 
 

Der Staat und die Mutterschaft

In dem weiten Feld des Aufgabenbereichs der Polizey nahm die Er-ziehung der Frauen zur Mutterschaft breiten Raum ein. Im entstehenden modernen Staat bürgerlicher Prägung definierte Mutterschaft die Rolle der Frauen als Staatsbürgerinnen, das allgemeine Glück verlangte, daß sie von politischen Rechten und Ämtern ausgeschlossen blieben. Der Staat benötigte sie als Gebärerinnen und Erzieherinnen "guter, glücklicher, arbeitsamer und gesunder Menschen", und die Sorge für Schwangerschaft, Geburt, Pflege und Erziehung der Kinder wurde zu einem Hauptinteresse der aufgeklärt-absolutistischen Obrigkeit erhoben. Die Polizey übernahm es, im Rahmen ihrer theoretischen Erscheinungsform, der Polizeywissenschaft, den staatlichen Entwurf der Mutterrolle im Rekurs auf die weibliche "Natur" auszuformulieren.

 Das Forum für die staatliche Erziehung der Frauen bildete weniger die "Erziehungs- oder pädagogische Polizey", wie zu vermuten wäre, sondern ein anderer spezifischer Teil der Polizeywissenschaft, die "medizinische Polizey". Hier haben Staatswissenschaftler und akademisch gebildete Ärzte die "gute Mutter", mütterliche Pflege, Liebe und Erziehung zum staatlichen Programm erhoben. Mit einer einzigartigen Verflechtung von Medizin, Staatswissenschaft, Philosophie und Pädagogik übersetzten sie in einem umfangreichen Schrifttum die absolutistische Bevölkerungspolitik für die aufgeklärte Obrigkeit in ausgefeilte Anleitungen zur polizeylichen Erziehung, Fürsorge und Kontrolle der Frauen. Die Idee der medizinischen Polizey wurzelt in dem speziellen politischen, wirtschaftlichen und sozialen System des aufgeklärten Absolutismus. Es gibt keine zeitgenössische Entsprechung in anderen europäischen Ländern, was diese Form staatlicher Erziehung und Kontrolle von Weiblichkeit einzigartig macht.
 
 

Franks "Medizinische Polizey"

Der berühmteste Vertreter der medizinischen Polizey war Johann Peter Frank (1745-1821), in seiner langjährigen Berufslaufbahn u.a. als Stadtphysicus, Universitäts-Professor, kaiserlicher Leibarzt und Krankenhausdirektor tätig. Sein neunbändiges System einer vollständigen medicinischen Polizey (1779-1819) stellt die umfassendste und für die Zeit verbindlichste Ausformulierung von Inhalt, Methode und Ziel der staatlichen Bevölkerungs-Fürsorge dar. Allein die ersten zwei Bände dieses "Systems" handeln ausschließlich von der "Fortpflanzung der Menschen und Ehe-Anstalten, von Erhaltung und Pflege schwangerer Mütter, ihrer Leibesfrucht und der Kindbetterinnen in jedem Gemeinwesen" sowie "von der außerehelichen Zeugung, dem geflissentlichen Mißgebähren und andern Mißhandlungen der unehelichen Kinder, von der physischen Erziehung des Neugeborenen bis zum erwachsenen Bürger".

 Wie der überwiegenden Zahl der polizeywissenschaftlichen Autoren erschienen Johann Peter Frank die Frauen als potentielle Verweigerinnen im Bereich der Kinderpflege und Erziehung. Über eine mangelnde Gebärfreudigkeit seiner weiblichen Untertanen mußte sich der Staat damals nicht beklagen. Eine Frau gebar etwa 6 bis acht Kinder, allerdings überlebte im Durchschnitt nur jedes zweite Kind die kritischen ersten Lebensjahre. Franks Meinung nach war die medizinische oder "physische Erziehung" der Frauen dringend notwendig, denn: "Nicht die Natur des Weibes, sondern dessen Lebensart hat sich verändert: Das viele Thee und Caffee-Trinken, die übertriebene Neigung zum täglichen und bis in die späte Nacht anhaltenden Spielen, die seltsamen Kleidertrachten, die neuerfundenen Arten, bis zum Schwindel und Niedersinken zu tanzen, das vernachlässigte Stillen eigener Kinder, das viele die Einbildungskraft und das Blut erhitzende Lesen besonderer Bücher ... Wo man hinsieht, trifft man in allen städtischen Gesellschaften, kleine blasse Gesichter mit breiten blauen Ringen um beide Augen, und entweder aufgedunsene oder ausgemergelte Körper an; welche die Fortpflanzung ihres gleichen gewiß nichts weniger, als erwünschlich machen können."
 
 

Die Erziehung zur "guten Mutter"

Die Ausführungen zur Mutterrolle in der polizeywissenschaftli-chen Literatur umfaßten Vorschläge für die Auswahl von Ehegatten als Grundstock für eine gute Kinderzucht, Gebote zur Verhinderung unzweckmäßiger Heiraten von unfruchtbaren oder "mangelhaft ausgestatteten" Frauen, eine umfangreiche Schwangerenfürsorge, die Festschreibung der mütterlichen Pflicht zum Selbststillen, die Einschärfung der fraulichen und mütterlichen Pflichten durch öffentliche Predigten oder zweckmäßig abgefaßte Literatur, Anweisungen für die Töchtererziehung, Schutz und Kontrolle der ledigen Mütter und ihres sozialen Umfeldes, Maßnahmen zur Verhinderung des Kindsmordes, die Einrichtung von Gebär- und Findelhäusern und die Ausbildung der Hebammen.

 Das polizeyliche Bild der "guten" – und das hieß hier: der pflichtbewußten und selbstvergessenen – Mutter hatte vorrangig die verheirateten Frauen der gebildeten höheren Stände im Blick. Frauen der unteren Bevölkerungsschichten fanden vor allem in Zusammenhang mit der aufklärerischen Kindsmorddebatte und dem Problem unehelicher Geburten Berücksichtigung. Den Vertretern der Polizeywissenschaft war es ein Hauptanliegen, daß Kinder im Rahmen funktionierender Ehen gezeugt, geboren und erzogen wurden.

< Während außerehelicher Geschlechtsverkehr und "Unkeuschheit" heftigst verurteilt und bekämpft wurden, räumten die Polizeywissenschaftler den unehelich geschwängerten Frauen Schutz und Rechte ein. Dabei sorgten sich die Männer weniger um die Frauen, sondern mehr um die zu erwartenden Kinder. Ein wichtiges Anliegen war ihnen die Verhinderung des häufigen Kindsmordes bei ledigen Frauen und sie forderten: Verzicht auf Kirchenbußen und öffentliche Entehrung bei unehelicher Schwangerschaft, Alimente in ausreichender Höhe, Unterkünfte mit Gebärhäusern für die Zeit vor und nach der Geburt, wobei in den Entbindungsanstalten nicht die Auflage gemacht werden sollte, daß die Schwangeren sich für den Unterricht in der "Gebärkunst" zur Verfügung stellen müßten.

Da für das Überleben der Kinder im ersten Lebensjahr das Stillen als von entscheidender Bedeutung angesehen wurde, richteten die Polizey-Vertreter einen großen Teil ihrer Bemühungen darauf, die Mütter auf ihre "natürlichste" Mutterpflicht festzuschreiben. Die Verweigerung des Selbststillens nahm nach Meinung Johann Peter Franks den Staat in die Pflicht, "die verletzten Rechte der Natur, und jene der Unmündigen, deren Vormünder er ist, durch Gesetze zu schützen". Er entwarf eine umfangreiche Stillordnung, die per Gesetz Frauen zum Stillen verpflichtete, die zum Stillen "tauglich" waren. Nicht-stillende Mütter bezeichnete er auch als "Halbmütter" und prophezeite ihnen häufigere Krankheiten und eine höhere Müttersterblichkeit als den "wahren Müttern". Das Stillen ist in der polizeywissenschaftlichen Literatur nicht nur eine Tätigkeit, die den entscheidensten Einfluß auf die Höhe der Säuglingssterblichkeit hatte, sondern die stillende Mutter wurde als Ausgangspunkt einer guten Gesellschaft konzipiert und entscheidend zur Aufwertung von Mutterschaft und bürgerlicher Häuslichkeit benutzt.
 
 

Wege der Umsetzung

Während die Inhalte sich sehr ähneln, gingen die Polizey-Wis-senschaftler bei der Realisierung der Gebote für die Mütter, entsprechend ihrer Einstellung zu Aufklärung und Absolutismus, verschiedene Wege. Je nach Überzeugung befürworteten sie überwiegend öffentliche Anstalten, Gesetze, Belehrung oder Unterricht der Staatsbürgerinnen.

 Johann Peter Frank hatte sich der Anschauung verschrieben, daß das Volk gänzlich unmündig sei, und ganz besonders die Frauen. Sie könnten nicht wissen, was für ein gesundes und nützliches Leben notwendig sei. Wie in der Familie der Vater die Pflicht hat, seine Kinder zu erziehen und dies mit Verboten, Befehlen und Anleitungen tut, so hat im Staat der Monarch die Pflicht, seine Bürgerinnen zu erziehen und darüber hinaus zu kontrollieren und sanktionieren. Carl Gottlob Rößig zweifelte dagegen daran, daß die Polizey mehr leisten könne, "als die Natur selbst durch die Mutterliebe wirkt". Die Polizey müsse allerdings diese Mutterliebe "leiten", "unterrichten und ihr die Wege zu zeigen bemüht seyn", wie sie ihre Wirksamkeit am zweckmäßigsten entfaltet. Um aus den Frauen brauchbare Mütter zu machen, empfahl er, in den Sonntagspredigten "die Regeln einer vernünftigen Erziehung" zu behandeln und die Mütter durch "Leseblätter für das gemeine Leben" zu unterrichten.

 Gemeinsam ist den Vertretern der Polizeywissenschaft, daß sie die Aufklärung als eine alle Lebensbereiche umfassende Reformbewegung für die Mütter nicht in emanzipatorischen Akten, sondern in pädagogisch-moralischen Appellen und sozialen Reformen realisieren wollten. Aufklärerische Prinzipien wie Freiheit und Gleichheit wurden hier überlagert durch die weibliche, "andere Natur" und die Festschreibung der Frau auf die Mutterrolle. Der aufklärerische Naturbegriff diente in Bezug auf die Frauen nicht der Begründung von Mündigkeit und Freiheit, sondern er markierte die Grenzen bürgerlichen weiblichen Wohlverhaltens.

 Die bürgerliche Mutterrolle sollte verbreitet und umgesetzt werden, aber sie hat sich auch durchgesetzt. Sie wurde akzeptiert, zunächst von den bürgerlichen Frauen, die dieses Leitbild später an alle anderen Schichten weitergaben. Der Erfolg der polizeylichen Erziehung zur Mutterschaft lag allerdings nicht unbedingt in der Einflußnahme auf die mütterliche Praxis, sondern betraf vielmehr die Ideale und Lebensräume der Frauen. So wurden zwar die Verpflichtung der Frau zum Selbststillen im "Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten" von 1794 gesetzlich festgeschrieben, Gebäranstalten und Findelhäusern eingerichtet und Gesetze zur Verhinderung des Kindsmordes und zur Besserstellung lediger Mütter erlassen. Bedeutsamer war aber die Aufwertung der Mutterschaft und der bürgerlichen Häuslichkeit im polizeylichen Diskurs.
 
 

Die Frauen als Mütter

In zeitgenössischen Briefen und Lebensbeschreibungen zeichneten bürgerliche Frauen ein divergierendes Bild zu den polizeylichen Prämissen der egoistischen, pflichtvergessenen Mütter: sie machten sich hier sehr wohl Gedanken um die Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Sehr häufig finden sich in den Selbstzeugnissen Textstellen, in denen die Frauen die Genüsse und Selbstverständlichkeit des Stillens beschreiben, womit sie den polizeylichen Zuschreibungen widersprachen. Gab es also gar keinen Unterschied zwischen angestrebter und propagierter Frauenrolle und gelebter Weiblichkeit?

 Den Frauen bot das Bild der "guten Mutter" eine Festschreibung, mit der sie sich arrangieren konnten. Nicht bloß das häusliche Glück, sondern auch das öffentliche Wohl wurde in ihre Hände gelegt und die Frau als Mutter zum staatstragenden Moment erhoben. Die Frau erhielt Verantwortung, als Erzieherin nahm sie tätigen Anteil am Aufklärungsoptimismus und konnte eine "bürgerliche Verbesserung des Menschen" aktiv befördern. So stand der Beschränkung auf die "weibliche Natur" die Autorität und die Macht über die Seelen der Kinder gegenüber, die der Frau durch ihre neue Rolle zuwuchsen. Allerdings fand diese Macht im Mangel an formaler Gleichheit eine deutliche Grenze.
 
 

Fazit

Die Vermittlung von konkreten Verhaltensgeboten und Lebens-regeln an die Mütter erscheint in der Polizeyliteratur als zweitrangige Absicht. Vorrangig muß das Mütterlichkeits-Programm als eine Antwort auf das aufklärerische Problem der Gleichheit und als staatlicher Beitrag zur Legitimierung der Geschlechterbeziehungen in der sich konstituierenden bürgerlichen Gesellschaft betrachtet werden. Mit ihren wissenschaftlich begründeten, philosophisch abgesicherten und mehr oder weniger pädagogisch umgesetzten Anstrengungen, Mütterlichkeit als das Eigenste im Weibe und Mutterschaft als natürliche Bestimmung der Frau zu postulieren, legitimierte die Polizeywissenschaft die soziale und politische Unterordnung, die der Frau in der neu entstehenden bürgerlichen Gesellschaft weiterhin abverlangt wurde und die doch eigentlich den bürgerlichen Prinzipien von Freiheit und Gleichheit widersprach.

 Die "Anpassung" und "Einpassung" der Frau in die entstehende bürgerliche Gesellschaft, und nicht die Verbesserung der Kinderaufzucht, ist das zentrale Merkmal des polizeylichen und des gesamten aufklärerischen Mütterlichkeitsdiskurses überhaupt. Mütterlichkeit blieb dabei im weiteren Verlauf der Geschichte nicht auf Frauen, die biologische Mütter waren, beschränkt, sondern die diskursive Universalisierung, die aus Frauen Mütter machte, führte maßgeblich zur Verfestigung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und zum Ausschluß von Frauen aus der Öffentlichkeit.
   
Die Autorin

Dr. Sabine Toppe, Lehrbeauftragte am Institut für Erziehungswissenschaften 1, studierte an der Universität Oldenburg Germanistik, Politik und Pädagogik. Für ihre Diplomarbeit erhielt sie 1990 den Gerhard-Wachsmann-Preis. Das Thema ihrer Promotion "Polizey und Geschlecht: der obrigkeitsstaatliche Mutterschafts-Diskurs in der Aufklärung" ist auch Gegenstand ihres EINBLICKE-Beitrages.